1. Jede Katze muß sterilisiert, jeder Kater kastriert sein.

2. Alle Tiere müssen einen gültigen Impfpass haben, d.h. Grundimpfungen: Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen dürfen nicht älter als 1 Jahr und nicht kürzer als 3 Wochen sein. Bei Erstimpfungen muß nach 3 Wochen nachgeimpft werden. Da Ihre Tiere in unserem Hotel in einer Gemeinschaftshaltung leben, wäre es ratsam, auch gegen Leukose und Fip zu impfen. Jede Katze kann diese Krankheit übertragen und bei ungeimpften Tieren führen Leukose und Fip immer zum Tode.

3. Jede Katze soll ein Flohhalsband tragen oder Tiguvon o.ä. in den Nacken gerieben bekommen (beim Tierarzt erhältlich). Dies alles ist jedoch keine Garantie. daß Ihre Katze flohfrei bleibt.

4. Eine Wurmkur wäre wichtig! Da diese jedoch nicht nachweisbar ist, empfehlen wir, erst zwei Wochen nach Hotelaufenthalt diese durchzuführen, da auch evtl. eingefangene Flöhe Würmer verursachen. Bei all diesen Vorsichtsmaßnahmen ist jedoch nicht auszuschließen, daß ein Tier erkrankt. Bei ersichtlichen Erkrankungen wie Augenentzündungen, Durchfall, Fressunlust (oft durch Heimweh bedingt), Erkältungen usw. werden wir sofort den Tierarzt verständigen. Die Tierarztkosten sowie eine Aufwandentschädigung von 11,00 Euro trägt der Kunde.

5. Das Katzenhotel kann für Krankheiten gleich welcher Art nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn jedes Tier kann Bakterien oder Viren übertragen. Dieses ist in einer Gemeinschaftshaltung nicht zu vermeiden.

6. Transportkörbe müssen gekennzeichnet sein um Verwechslungen zu vermeiden. Gleiches gilt auch für Ihre Katze, besonders bei schwarzen oder getigerten Katzen.

7. Zuzüglich zu den
Tagespreisen wird bei Sonderwünschen wie tägliches Bürsten, Augenauswaschen und Medikamenteneingabe ein Aufpreis je nach Art und Dauer der Anwendungen erhoben. Jeder angefangene Tag wird berechnet, die Hotelkosten sind im Voraus zu bezahlen.

8. Falls ein Kunde seinen Urlaub verlängert oder der Abholtermin der Katze nicht eingehalten werden kann, muß der Kunde das Katzenhotel informieren. Sollte 14 Tage nach Beendigung des Pensionsaufenthaltes Ihre Katze ohne Benachrichtigung nicht abgeholt worden sein, bin ich berechtigt, das Tier in einem Tierheim abzugeben.


Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Urlaub und garantiere meinenSchützlingen eine artgerechte und liebevolle Betreuung.


IHRE Bettina Finger

 


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